Schliesslich erachtet es die Kammer als erstellt, dass sich der Berufungsführer nicht erst nach dem Passieren des blauen Personenwagens für einen Spurwechsel entschied. Sie geht vielmehr davon aus, dass dies bereits sein Ziel war, bevor er rechts am besagten Fahrzeug vorbeifuhr. 8 III. Rechtliche Würdigung