Weiter ist auf dem Polizeivideo ersichtlich, dass der Berufungsführer zumindest so lange keinen Blinker setzte, bis dieser vom blauen Personenwagen verdeckt wird und der Berufungsführer sich bereits partiell auf der mittleren Fahrspur befindet. Da die Bremslichter des blauen Fahrzeugs zu keinem Zeitpunkt aufleuchten, geht die Kammer davon aus, dass der Spurwechsel des Berufungsführers den Fahrer des blauen Personenwagens nicht zu einem Bremsmanöver veranlasste. Schliesslich erachtet es die Kammer als erstellt, dass sich der Berufungsführer nicht erst nach dem Passieren des blauen Personenwagens für einen Spurwechsel entschied.