Er musste zudem mit einer Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein, die über jener des Polizeiautos und damit deutlich über der signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h lag. In der Folge ist ersichtlich, wie der Berufungsführer – nach eigenen Angaben unter «zügigem Gas geben» – auch rechts am grauen und am blauen Personenwagen vorbeifährt, bevor er sich vor den blauen Personenwagen auf die mittlere Fahrspur und unmittelbar danach auf die linke Fahrspur begibt.