11. Abschliessende Beweiswürdigung und erstellter Sachverhalt Ergänzend zum unbestrittenen Rahmengeschehen erachtet es die Kammer zusammenfassend als erstellt, dass sowohl die linke als auch die rechte Fahrspur weitgehend bzw. zumindest für die kommenden 100 Meter frei von Verkehr waren, als das Polizeifahrzeug die Überkopftafeln passierte (Zeitindex 11:11:35), welche für die linken beiden Fahrspuren «Zürich, Basel, Biel/Bienne» und für die rechte Fahrspur «Interlaken, Thun, Bern-Wankdorf» als Fahrziele signalisierten. Auf der mittleren Fahrspur fuhren die Verkehrsteilnehmer dagegen mit relativ geringen Abständen hintereinander.