, erscheint es aufgrund des vorhandenen Polizeivideos und der in diesem Zusammenhang wenig nachvollziehbaren bzw. teilweise sogar widersprüchlichen Aussagen des Berufungsführers aber wenig wahrscheinlich, dass er diese Entscheidung derart kurzfristig fällte, wie er nun nachträglich begreiflich machen will. Für die Beurteilung bedeutsam ist vorab, dass der Berufungsführer bereits vor dem Spurwechsel mit einem Tempo unterwegs war, das nicht nur deutlich höher war, als jenes der Verkehrsteilnehmer auf der mittleren Fahrspur, sondern auch deutlich über jenem des parallel auf der rechten Fahrspur mit rund 90 km/h