Es erscheint der Kammer aber grundsätzlich plausibel, dass der schlechte Gesundheitszustand seines Sohnes den Berufungsführer dazu veranlasst haben könnte, von seinem ursprünglichen Plan, wie üblich Pizza essen zu gehen, abzurücken und stattdessen den Heimweg in Angriff zu nehmen. Wie bereits von der Vorinstanz ausgeführt, auf deren Erwägungen diesbezüglich ergänzend zu verweisen ist (S. 17 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 118)