6 den Essen gehen, weil es ihm immer besser gehe, wenn er etwas gegessen habe. Wenn er zum Vornherein gewusst hätte, dass sie nach Hause fahren würden, wäre er schon früher nach links gefahren. Er habe dann «zügig Gas gegeben» und sie seien noch rüber gefahren (pag. 39 Z. 82-85). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung auf diese Aussage angesprochen, bestätigte der Berufungsführer zunächst die erwähnte Vorgeschichte und gab weiter an, er habe mit seinem Sohn im Kolonnenverkehr eine Unterredung gehabt.