38 Z. 39-43). Es sei viel Verkehr bzw. Kolonnenverkehr gewesen. Er (der Berufungsführer) sei rechts vorbeigefahren. Dann habe sich der Verkehr gelichtet. Er habe seine Geschwindigkeit immer beibehalten. Er habe in den Spiegel geschaut und es sei frei gewesen. Er habe ein Zeichen gesetzt und sei rübergefahren (pag. 38 Z. 44-47). Der Berufungsführer gab weiter an, er habe gedacht, sie wür-