In der staatsanwaltschaftlichen Befragung präzisierte er, normalerweise gehe er montags immer mit seinem Sohn noch etwas essen. Am besagten Tag habe ihn sein Sohn aus der Schule angerufen, ihm mitgeteilt, dass es ihm schlecht gehe und ihn gefragt, ob er ihn abholen könne. Dies habe er nach vorgängiger Orientierung der Schule gemacht (pag. 38 Z. 34-38). Seit Fahrtbeginn hätten sie darüber gesprochen, wie es ihm (dem Sohn) gehe. Er habe eigentlich – so wie es besprochen gewesen sei – Pizza essen gehen wollen. Sie hätten dann beschlossen, nach Hause zu fahren und nicht essen zu gehen (pag. 38 Z. 39-43).