Gleichzeitig zeigt die Videoaufnahme, dass die Bremslichter des blauen Personenwagens während dem Spurwechsel des Berufungsführers zu keinem Zeitpunkt aufleuchten. 10.3 Grund für den Spurwechsel Gegenüber der Polizei gab der Berufungsführer nach dem Vorfall an, er sei rechts an den Fahrzeugen vorbeigefahren und habe Richtung Bern-Ostring gewollt. Er habe sich dann aber kurzfristig umentschieden und auf den Fahrstreifen in Richtung Schönbühl gewechselt (pag. 2). In der staatsanwaltschaftlichen Befragung präzisierte er, normalerweise gehe er montags immer mit seinem Sohn noch etwas essen.