41 Z. 130 f.), bzw. anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung präzisierte, er habe ihn «gleichzeitig» mit dem Spurwechsel angezeigt, ist auf der Videoaufnahme ersichtlich, dass er den entsprechenden Blinker zumindest so lange nicht stellte, bis er sich bereits partiell auf der mittleren Fahrspur befand und der Blinker vom blauen Personenwagen verdeckt wird. Gleichzeitig zeigt die Videoaufnahme, dass die Bremslichter des blauen Personenwagens während dem Spurwechsel des Berufungsführers zu keinem Zeitpunkt aufleuchten.