10.2 Anzeigen des Richtungswechsels Auch wenn der Berufungsführer anlässlich seiner ersten Befragung angab, den Fahrspurwechsel frühzeitig angezeigt zu haben (pag. 41 Z. 130 f.), bzw. anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung präzisierte, er habe ihn «gleichzeitig» mit dem Spurwechsel angezeigt, ist auf der Videoaufnahme ersichtlich, dass er den entsprechenden Blinker zumindest so lange nicht stellte, bis er sich bereits partiell auf der mittleren Fahrspur befand und der Blinker vom blauen Personenwagen verdeckt wird.