110), erscheint das Fahrzeug des Berufungsführers (bzw. dessen Rückspiegel) erstmals ab Zeitindex 11:11:57 auf der rechten Fahrspur im Bildausschnitt, als es sich auf der Höhe des grauen Personenwagens befindet. Auch wenn sich die Geschwindigkeit des Berufungsführers nicht genau bestimmen lässt, kann doch gesagt werden, dass er sich nicht nur mit einem höheren Tempo fortbewegt, als die Fahrzeuge auf der mittleren Fahrspur, sondern auch schneller unterwegs ist, als das Polizeifahrzeug, welches zu diesem Zeitpunkt nach wie vor mit knapp 90 km/h parallel zum Berufungsführer auf der linken Fahrspur zirkuliert.