7. Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung und zugängliche Beweismittel Für die allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 6 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 107). Weiter fasste die Vorinstanz auch die für die Beurteilung des Sachverhalts zur Verfügung stehenden Beweismittel vollständig und korrekt zusammen (S. 8 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 109 ff.). Es sind dies in objektiver Hinsicht der Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 6. März 2017 (pag. 1 f.) sowie der Nachtrag vom 12. Dezember 2017 (pag.