Dabei fuhr er an mindestens vier Fahrzeugen, welche sich auf der 1. Überholspur befanden, rechts vorbei. Vor der Verzweigung Wankdorf wechselte er nach links auf den 1. Überholstreifen, wobei sein Abstand zum nachfolgenden Fahrzeug lediglich 6.7 Meter betrug. Der Beschuldigte kündigte zudem den Spurwechsel erst während des Manövers an. […] Vom 1. Überholstreifen wechselte er anschliessend direkt auf den 2. Überholstreifen. Der Beschuldigte schuf durch seine Fahrweise eine zumindest erhöht abstrakte Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer, wobei er die Gefährdung in rücksichtsloser Weise nicht bedachte.