6. Vorwurf gemäss Strafbefehl Dem Berufungsführer wird im (modifizierten) Strafbefehl vom 23. Januar 2018 vorgeworfen, am 20. Februar 2017 auf dem Autobahnabschnitt Bern/Neufeld – Bern/Wankdorf eine grobe Verkehrsregelverletzung begangen zu haben. Die Staatsanwaltschaft legte ihrem Strafbefehl das folgende Verhalten zu Grunde: Der Beschuldigte fuhr auf dem Normalstreifen des Autobahnabschnittes Bern/Neufeld – Bern/Wankdorf. Dabei fuhr er an mindestens vier Fahrzeugen, welche sich auf der 1. Überholspur befanden, rechts vorbei.