3. Eventualiter sei A.________ wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch einfache Verkehrsregelverletzung (ungenügender Abstand beim Wiedereinbiegen) unter anteilsmässiger Auflegung der Verfahrenskosten schuldig zu erklären. - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen -