4. Anträge der Parteien In seiner Berufungsbegründung vom 8. März 2019 stellte der Berufungsführer die folgenden Anträge (pag. 175): 1. A.________ sei freizusprechen vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch grobe Verkehrsregelverletzung (Rechtsüberholen und ungenügender Abstand beim Wiedereinbiegen); 2. Es seien die erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten dem Staat Bern aufzuerlegen und es sei A.________ eine Entschädigung in gerichtlich zu bestimmender Höhe für die im Rahmen des Haupt- wie des Rechtsmittelverfahrens entstandenen Anwaltskosten auszurichten;