1. Zu einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total CHF 1‘200.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1‘600.00 und Auslagen von CHF 100.00, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘700.00. Die Gebühren setzen sich zusammen aus: