Im neuen VA geht es einzig um die GMP-Einstufung des Dossiers an sich sowie um die Klärung der damit zusammenhängenden Modalitäten zwischen BVD und JVA, mithin um verwaltungsinterne Abläufe. Dass die BVD zu einer solchen Regelung nicht befugt gewesen wären und der «neue» VA als rechtswidrig zu bezeichnen wäre, kann nicht ernsthaft behauptet werden.