8 sisch-psychologische Abklärungen des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweiz (AFA) neu als genehmigungs- und meldepflichtig eingestuften Dossiers über den Beschwerdeführer eine(n), von ihr selber als solche(n) bezeichnete(n) neue(n) Vollzugsauftrag / Einweisungsverfügung (nachfolgend: VA; pag. 2 ff.). Diese formal korrekte Bezeichnung, impliziert indessen entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers nicht, dass materiell tatsächlich eine Verfügung vorliegt. Wie sowohl die Vorinstanz im angefochtenen Entscheid (amtliche Akten 2018.POM.643, pag.