Das von der BVD in Auftrag gegebene Gutachten helfe den für den Fall zuständigen Mitarbeitern dabei – ebenfalls mit Blick auf den risikoorientierten Strafvollzug –, den weiteren Verlauf des Vollzugs zu planen. AFA-Abklärungen dienten nämlich einerseits zur Triage von C-Fällen [Anmerkung der Kammer: Gefahr der erneuten Begehung von Gewalt- oder Sexualdelikten] bzw. GMP-Fällen, aber auch dazu, den weiteren Verlauf des Vollzugs zu planen (vgl. dazu Richtlinie der Konkordatskonferenz des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweizer Kantone über den Risikoorientierten Sanktionenvollzug {ROS}).