19. Die POM beantragt in ihrer Stellungnahme vom 4. Dezember 2018 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde und verweist zur Begründung auf ihre Ausführungen im angefochtenen Entscheid vom 6. November 2018, an welchen sie ausdrücklich festhält (pag. 45 f.). Die hier zu beurteilende Beschwerde enthalte keine Vorbringen, die im angefochtenen Entscheid nicht gebührend berücksichtigt worden wären oder am Ausgang des Verfahrens etwas zu ändern vermöchten.