Er macht zunächst geltend, die von den BVD am 17. August 2018 vorgenommene Einstufung seines Dossiers als «genehmigungs- und meldepflichtig» (GMP) habe Verfügungscharakter. Durch die Einstufung als GMP werde bereits an dieser Stelle einseitig, hoheitlich und verbindlich eine individuell-konkrete Pflicht begründet, sämtliche ihn betreffenden Vollzugslockerungen durch die BVD genehmigen zu lassen. Dies wirke sich direkt und spürbar auf seinen Strafvollzug aus, unter anderem durch längere Entscheidungswege und erhöhte Anforderungen.