3 9. Gestützt auf diese Eingabe eröffnete die 2. Strafkammer am 19. November 2018 das Beschwerdeverfahren und forderte die POM auf, innert Frist eine Stellungnahme sowie die Vollzugsakten des Beschwerdeführers einzureichen (pag. 39 f.). 10. Mit Stellungnahme vom 4. Dezember 2018 beantragte die POM mit Verweis auf ihre Ausführungen im angefochtenen Entscheid die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde (pag. 45 f.).