3. Am 6. Februar 2018 erliessen die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amts für Justizvollzug (nachfolgend BVD) einen neuen Vollzugsauftrag, wobei die Einweisung des Beschwerdeführers in den geschlossenen Strafvollzug angeordnet wurde (amtliche Akten POM 1466/15, pag. 500 ff.). Dagegen erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 9. März 2018 Beschwerde bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern (nachfolgend POM oder Vorinstanz; amtliche Akten 2018.POM.207, pag. 12 ff.). Mit Entscheid vom 31. Mai 2018 wies die POM die Beschwerde ab, soweit sie darauf eintrat (amtliche Akten 2018.POM.207, pag.