1. Mit Urteil vom 11. November 2016 sprach die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern A.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) der vorsätzlichen Tötung, der in Notwehrexzess begangenen versuchten schweren Körperverletzung sowie des Raufhandels schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten (amtliche Akten POM 1466/15, pag. 470 ff.). Eine vom Beschwerdeführer dagegen erhobene Beschwerde in Strafsachen wies das Bundesgericht mit Urteil vom 1. Februar 2018 ab, soweit es darauf eintrat (amtliche Akten POM 1466/15, pag. 489 ff.).