3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, a.v.d. Rechtsanwältin C.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen - der Vorinstanz - der KESB H.________(Region) - der Beiständin, B.________ - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - der Stadt H.________(Region), Bereich Bevölkerung, Dienststelle Ausländer (Dispositiv)