2. In concreto Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten betragen insgesamt CHF 27‘591.65 (Gebühren: CHF 8‘550.00, Auslagen: 19‘041.65). Für das oberinstanzliche Verfahren belaufen sich diese Kosten auf CHF 10‘283.35 (Gebühren: CHF 2‘500.00, Auslagen: CHF 7’783.35 [Kosten für Gutachten]). Angesichts der aktuellen persönlichen und finanziellen Situation des Beschuldigten ist eine Kostenauflage an ihn aus Gründen der Billigkeit nicht angezeigt. Die Verfahrenskosten von insgesamt CHF 37‘875.00 sind demzufolge vollumfänglich vom Kanton Bern zu tragen. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigerin, Rechtsanwältin C.___