Immerhin sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass aus Sicht des Gutachters insbesondere auch der Vollzug der stationären Massnahme in einem M._______ (Wohnheim), wie z.B. dem L.________, zu erwägen sei. Da das L.________ insbesondere eine Milieutherapie und ein Training in lebenspraktischen Fertigkeiten anbiete, könnte die Etablierung einer Tagesstruktur beim sozial zurückgezogenen Beschuldigten vorangetrieben werden. Zudem würde damit die Bereitschaft zur Mitwirkung des Beschuldigten, welcher sich seit Jahren eine Anpassung der Wohnsituation wünsche, im Rahmen des Möglichen gefördert (pag. 655). IV. Kosten und Entschädigung