Hier komme es dann zu Phasen mit einem gesteigerten Alkoholkonsum (pag. 653). In diesem Zustand werde der Beschuldigte als fremdaggressiv und bedrohlich wahrgenommen (pag. 638). Er sei auf längere Zeit auf eine durchgehende Beaufsichtigung angewiesen (pag. 655). Der Verlauf der letzten beiden Jahre bestätige die im Gutachten vom 5. Dezember 2017 angemeldeten Bedenken bezüglich einer Behandlung im ambulanten Rahmen (pag. 654). Dies zeigt, der Beschuldigte ist einer auf sich gestellten, eigenverantwortlichen mithin freiheitlichen Lebensform gegenwärtig nicht gewachsen.