_ zufrieden zu sein und dort bleiben zu wollen. Jedoch wolle er dann schon einmal wieder eine eigene Wohnung. In seiner Wohnung in H.________(Wohnort) hingegen sei es ihm schlechter gegangen (pag. 731). Dies, wie auch die Selbsteinweisung in die E.________ zeigen, dass er geradezu nach einem engmaschigen Setting mit Strukturen und intensivierter Betreuung sucht. Analog zur festgestellten «gewissen Ambivalenz des Beschuldigten gegenüber dem äusserst engagierten Betreuungsteam des K.________(Name)» (pag. 653) könnte der Beschuldigte grundsätzlich auch eine Verweigerungshaltung bei einer ambulanten Massnahme gegenüber der Institution bzw. dem Betreuungspersonal entwickeln.