5. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Am 12. Februar 2019 wurde beim Forensisch-psychiatrischen Dienst Bern, Prof. Dr. med. J.________, ein Ergänzungsgutachten eingeholt (pag. 614 ff.). Dieses wurde per 17. Mai 2019 (recte: 17. Juli 2019) erstellt (pag. 633 ff.). Die Parteien reichten hierzu keine Ergänzungsfragen ein (pag. 622 f.). Mit der Vorladung zur oberinstanzlichen Verhandlung wurde zudem über den Beschuldigten ein neuer Strafregisterauszug bestellt (pag. 719 f.). Weiter wurde der Beschuldigte an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung zu seiner Person und seiner aktuellen Situation einvernommen (pag. 730 ff.).