3. Anträge der Parteien Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 26. November 2019 stellte und begründete Rechtsanwältin C.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten die folgenden Anträge (pag. 740): 3 1. Von der Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme nach Art. 59 StGB sei abzusehen und es sei eine ambulante Massnahme nach Art. 63 StGB anzuordnen. 2. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien vollumfänglich dem Kanton Bern aufzuerlegen.