19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 4. Das Urteil ist schriftlich mitzuteilen (vor Rechtskraft des Urteils): - der KESB H.________(Region) 5. Das Urteil ist schriftlich mitzuteilen (nach Rechtskraft des Urteils): - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD) Das vorliegende Urteil wird den Parteien unter Hinweis auf die nachstehende Rechtsmittelbelehrung mündlich eröffnet, in schriftlicher Form ausgehändigt und begründet.