1. Auf die Berufung wird nicht eingetreten. Das Urteil des Regionalgerichts (Kollegialgericht in Fünferbesetzung) vom 6. Juni 2018 wird rechtskräftig. 2. Die Kosten des Verfahrens werden bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 500.00 und dem Beschuldigten auferlegt.