10 dieser verstanden habe, wie das Regionalgericht entschieden habe. Ausserdem notierte sich Rechtsanwältin G.________ explizit Folgendes: «Sex. Nötigung nicht begangen, akzeptiere aber Urteil… in 2 Jahren sowieso tot!» (vgl. S. 4 der handschriftlichen Notizen). Dies stimmt mit den Ausführungen in der Stellungnahme von Rechtsanwältin G._____