Dieser qualifizierte Beweiswert kommt dem Protokoll zu, weil es im Regelfall während der Verhandlung aufgenommen wird und so die unmittelbaren Wahrnehmungen der protokollführenden Person verurkundet (BSK StPO-NÄPFLI, N 2 f. zu Art. 76). 7.3 Auf S. 26 des erstinstanzlichen Hauptverhandlungsprotokolls wurde vermerkt, dass der Beschuldigte aufgrund seines gesundheitlichen Zustands wieder in seine Zelle gebracht und seine Verteidigerin für ihn das letzte Wort übernehmen werde (pag. 1087). Dies erfolgte nach dem Parteivortrag von Staatsanwalt H._____