Sowohl anlässlich der Urteilseröffnung durch die Gerichtspräsidentin, wie auch anlässlich der Nachbesprechung mit der Unterzeichnenden sei der Beschuldigte über die Möglichkeit informiert worden, innert 10 Tagen zu erklären, er sei mit dem Urteil nicht einverstanden. Dies sei ihm jeweils unmittelbar durch die Übersetzerin in die italienische Sprache übersetzt worden. Auf die Ergreifung eines Rechtsmittels habe der Beschuldigte auch auf nochmalige Nachfrage explizit verzichtet.