So habe dieser nach der Urteilsverkündung keine Möglichkeit gehabt, das Urteil und die Voraussetzungen eines Rechtsmittels zu überprüfen. Erst als er die Berufung gegenüber dem für ihn zuständigen Sozialarbeiter im Strafvollzug angesprochen habe, habe dieser ihn darauf aufmerksam ge-