Er sei davon ausgegangen, dass dies rechtzeitig geschehen würde. Dass der Beschuldigte darauf vertraut habe, dass gegen das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 6. Juni 2018 Berufung erklärt werde und er deshalb mit seiner selbständigen Eingabe zu spät gewesen sei, gehe auch aus seiner Beschwerde gegen den Nichteintretensentscheid des Obergerichts an das Bundesgericht vom 25. August 2018 (pag. 1160 ff.) hervor («elle n’a pas fait apel»).