Er habe aber zu keinem Zeitpunkt erklärt, auf eine Berufung zu verzichten, sondern bezüglich der sexuellen Nötigung eine Anfechtung gefordert. Nach diesem Gespräch sei der Beschuldigte davon ausgegangen, dass seine Verteidigerin bezüglich dem Schuldspruch der sexuellen Nötigung die Berufung erkläre. Er sei davon ausgegangen, dass dies rechtzeitig geschehen würde.