So sei auch den Handnotizen der amtlichen Verteidigerin (Beilage 2 zur Stellungnahme vom 19. Dezember 2018) und den selbst verfassten Schreiben des Beschuldigten ans Obergericht zu entnehmen, dass es ihm stets um die Verurteilung wegen sexueller Nötigung gegangen sei, mit der er nicht einverstanden gewesen sei. Der Beschuldigte gebe an, dass er nach dem Urteil und während der kurzen Unterredung mit seiner Verteidigung schon eine gewisse Resignation verspürt habe. Er habe aber zu keinem Zeitpunkt erklärt, auf eine Berufung zu verzichten, sondern bezüglich der sexuellen Nötigung eine Anfechtung gefordert.