Er habe ihr erklärt, dass er das Urteil hinsichtlich des Raubes, der Freiheitsberaubung, der Geiselnahme und des Hausfriedensbruches akzeptiere, nicht aber die Verurteilung wegen sexueller Nötigung. So sei auch den Handnotizen der amtlichen Verteidigerin (Beilage 2 zur Stellungnahme vom 19. Dezember 2018) und den selbst verfassten Schreiben des Beschuldigten ans Obergericht zu entnehmen, dass es ihm stets um die Verurteilung wegen sexueller Nötigung gegangen sei, mit der er nicht einverstanden gewesen sei.