namens und auftrags des Beschuldigten wie folgt Stellung: Wie dem Protokoll der Hauptverhandlung zu entnehmen sei, sei es dem Beschuldigten während der Hauptverhandlung gesundheitlich nicht gut gegangen, weshalb er während einem grossen Teil der Hauptverhandlung nicht anwesend gewesen sei. Die Beschwerden seien auf seine Krebserkrankung zurückzuführen, die bei ihm zum Zeitpunkt, in dem die Hauptverhandlung stattgefunden habe, oft Schwindel und akute Übelkeit hervorgerufen habe. Er sei erst wieder bei der Urteilseröffnung anwesend gewesen. Das Urteil sei ihrem Mandanten ins Italienische übersetzt worden.