6 scheid zurückkommen wollen, wäre es ihm freigestanden, seine Verteidigung zu kontaktieren. Die Berufungsanmeldung sei verspätet erfolgt, was Nichteintreten zur Folge habe (pag. 1228). 5.4 Rechtsanwältin B.________ schliesslich nahm mit Eingabe vom 28. Januar 2019 (pag. 1229 f.) namens und auftrags des Beschuldigten wie folgt Stellung: