___ zurückzuführen wäre. Das Urteilsdispositiv sowie die Möglichkeit von Rechtsmitteln seien dem Beschuldigten sowohl vom Gericht als auch von der Verteidigung erörtert und von einer Übersetzerin in die italienische Sprache übersetzt worden. Er habe gegenüber Rechtsanwältin G.________ die Absicht geäussert, auf ein Rechtsmittel zu verzichten. Hätte er in den folgenden Tagen auf den Ent-