Dieser habe ihr aber mit Schreiben vom 3. August 2018 mitgeteilt, dass eine Mandatsfortsetzung unmöglich sei, dass der vereinbarte Besprechungstermin vom 8. August 2018 überflüssig sei und dass er ihr gegenüber kein Vertrauen mehr habe. Das Vertrauensverhältnis zwischen ihr und dem Beschuldigten müsse aufgrund des Schreibens des Beschuldigten vom 3. August 2018 als zerstört angesehen werden (pag. 1191 f.).