In der Folge sei der Entscheid in einem separaten Anwaltszimmer durch die Unterzeichnende mit dem Beschuldigten besprochen worden, dazu sei die Gerichtsübersetzerin beigezogen worden. Ebenfalls die Möglichkeit der Ergreifung eines Rechtsmittels gegen das Urteil sei dem Beschuldigten noch einmal erklärt worden, worauf der Beschuldigte angegeben habe, auf die Ergreifung eines Rechtsmittels zu verzichten und das Urteil so zu akzeptieren.