gründung erstellt würde, wobei die Angelegenheit in der Folge ans Obergericht des Kantons Bern weitergezogen werden könne. Auch diese Rechtsmittelbelehrung sei in die italienische Sprache übersetzt worden. Schlussendlich sei dem Beschuldigten das Urteilsdispositiv durch das Regionalgericht Oberland schriftlich ausgehändigt worden (pag. 1190). In der Folge sei der Entscheid in einem separaten Anwaltszimmer durch die Unterzeichnende mit dem Beschuldigten besprochen worden, dazu sei die Gerichtsübersetzerin beigezogen worden.